
Sichern Sie technische Ausfälle Ihrer Anlagen finanziell ab.
Elektrische und elektronische Anlagen erhalten immer mehr Schlüsselfunktionen in Produktions- und Dienstleistungsbetrieben. Die Praxis beweist, dass Schäden auch bei ausgereifter Technik, fachmännischer Bedienung und exakter Wartung nicht zu vermeiden sind.
Sämtliche technische Einrichtungen, die der Erzeugung, der Umwandlung, dem Transport oder der Speicherung von Informationen dienen.
Folgende Objektgruppen werden dabei unterschieden:
Versicherungsschutz besteht für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.
Insbesondere wird Entschädigung geleistet bei Beschädigung oder Zerstörung durch Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Sabotage, höhere Gewalt, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.
Die Versicherungssumme berechnet sich aus dem Neuwert der Anlage (Listenpreis) zuzüglich Bezugskosten einschl. Montage.
Vorsatz des Versicherungsnehmers, Abnutzung, Erdbeben, Kernenergie, Kriegsereignisse aller Art, Innere Unruhen sowie Wartungskosten.
Ersetzt werden Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten (Neuwert) bis zur Höhe der Versicherungssumme und abzüglich der Selbstbeteiligung.