
Schadenersatz für Schäden an einer Bauleistung – gleichgültig, wer sie zu verantworten hat.
Sollte ein Bauobjekt durch vom Bauunternehmer nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt werden, ist der Bauherr trotzdem verpflichtet, dem Bauunternehmer seine erbrachten Leistungen zu vergüten. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)“.
Versicherbar sind alle Gebäudeneubauten und Umbauten in schlüsselfertiger Ausführung wie Wohn- und Verwaltungsgebäude, Schulen, Kaufhäuser, Krankenhäuser, Sporthallen, Gebäude für Industrie und Gewerbe.
Beschädigungen oder Zerstörungen durch unvorhergesehen eintretende Ereignisse an den versicherten Bauleistungen, die zulasten des Versicherungsnehmers oder eines der beauftragten Unternehmen gehen, insbesondere
Die Versicherungssumme setzt sich aus den Kosten aller Bauleistungen (Summe aller Lohnkosten und Neuwert aller gelieferten Baumaterialien) zusammen ohne Gartenanlagen und Baunebenkosten.
Mängel, Vorsatz des Versicherungsnehmers, Kernenergie, Krieg sowie normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss.
Ersetzt werden die Kosten, die notwendig sind, um die Schadenstätte aufzuräumen und einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schaden den vereinbarten Selbstbehalt.