
Umfassenden Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsunterbrechung.
Die Ertragskraft eines Unternehmens ist nach einem Schadenereignis wie z. B. einem Brandschaden häufig in existenziellem Maße bedroht. Steht der Betrieb still, sind Erträge und Gewinne nicht mehr realisierbar. Nicht nur ein Großschaden ist eine existenzbedrohende Gefahr für ein Unternehmen. Die Praxis zeigt, dass auch geringe Sachschäden zu erheblichen Betriebstörungen oder -unterbrechungen führen können.
Versichert sind Ertragsausfälle, die aufgrund einer Betriebsunterbrechung infolge eines versicherten Sachschadens verursacht werden.
Die Ertragsausfallversicherung schützt bei Schäden durch
sofern die betreffenden Gefahren mitversichert sind.
Die Versicherungssumme richtet sich in der Regel nach den Umsatzerlösen abzüglich variabler Kosten, z. B. für Wareneinsatz, sowie einer zukunftsorientierten Vorsorge.
Da die Ertragsausfallversicherung die zukünftige Ertragslage eines Unternehmens absichert, sollte die Versicherungssumme großzügig bemessen werden. Wird am Ende des Versicherungsjahres festgestellt, dass die Versicherungssumme zu hoch war, wird bis zu einem Drittel der Jahresprämie zurückvergütet (sog. Prämienrückgewähr).
Als nicht versichert gelten u. a. Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.
Die Ertragsausfallversicherungen ersetzt fortlaufende Kosten wie Löhne, Gehälter, Mieten oder weiterlaufende Zinsen, die infolge der Betriebsunterbrechung nicht mehr zu erwirtschaften sind. Zusätzlich werden entstehende Gewinnausfälle ausgeglichen.