
Top-Haftpflichtschutz mit leistungsfähigen, übersichtlichen Tarifen und Bedingungen
Die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz trifft alle Unternehmer und ihre Angestellten, wenn Ihre Kunden in Ausführung ihrer betrieblichen Tätigkeit Schäden verursachen.
Unsere Haftpflichtversicherung PRO bietet durch die pauschale Mitversicherung aller Nebenrisiken (ohne Aufzählung von Einzelrisiken) ein hohes Maß an Schutz und Service.
So ist Ihr Unternehmen vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter geschützt.
Ihr Plus
Mitversichert ist auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens (z. B. Ihrer Geschäftsführer und Prokuristen) sowie aller übrigen Betriebsangehörigen.
Alternativ:
Schäden aufgrund mangelhaft bedruckter Etiketten oder mangelhaft bedruckten Verpackungsmaterials soweit Druckereigewerbe
Als Unternehmen haften Sie für verschuldete Schäden unbegrenzt. Grundsätzlich lässt sich diese Haftungsverpflichtung weder ausschließen noch ihrer Höhe nach begrenzen. Wenn Sie unberechtigte Schadenersatzansprüche zuverlässig und schnell abwehren und auch bei berechtigten Schadenersatzansprüchen nicht in eine existenzielle Krise geraten wollen, dann hilft Ihnen und Ihrem Unternehmen die Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung.
Über die Höhe der Deckungssumme können nur schwer allgemeingültige Aussagen gemacht werden. Die Haftung für Schäden besteht z. B. gemäß § 823 BGB in unbegrenzter Höhe; das Produkthaftungsgesetz mit seiner verschuldensunabhängigen Haftung sieht eine Höchsthaftungsgrenze von 85 Mio. Euro für Personenschäden durch ein Produkt oder gleiche Produkte mit demselben Fehler vor. Bei Sachschäden gelten keine Höchsthaftungsgrenzen. Die Leitfrage bei der Festlegung der Deckungssumme könnte lauten: Wie teuer kann ein Schaden maximal werden?
Dabei unterscheidet sich die Antwort je nach Tätigkeit, nach Art und Gefährlichkeit der Produkte, ob Serienproduktion betrieben wird und ob und wohin Ihre Produkte exportiert werden. Bei der Ermittlung Ihrer individuellen Risikosituation sind wir Ihnen gerne behilflich. Als Deckungssumme für die Grunddeckung sehen wir eine Deckungssumme je Versicherungsfall (max. 2-fach p. a.) wie folgt vor:
Deckungssummenbegrenzungen (Sublimits):
Bei der Privat-Haftpflichtversicherung können Sie zwischen den Deckungssummen 3 Mio. Euro, 5 Mio. Euro oder 10 Mio. Euro wählen.
Ihre Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung ersetzt im Rahmen der Bedingungen und der Deckungssumme alle berechtigten Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftungsverpflichtungen gegen Sie geltend gemacht werden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Der Versicherungsnehmer beteiligt sich je Versicherungsfall an den Leistungen des Versicherers bei Sach- und Vermögensschäden mit 500 Euro. Für das "Erweiterte Produkthaftpflicht-Risiko" gelten besondere Selbstbeteiligungen.
Nicht versichert sind z. B. Schäden, die das versicherte Unternehmen selbst erleidet (Eigenschäden), vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle, Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die von Ihrem Unternehmen hergestellt oder geliefert wurden und auch Erfüllungsansprüche. Der Versicherungsschutz bezieht sich außerdem nicht auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschl. Gewässer) und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden. Mit einer Umwelthaftpflicht-Police können Sie sich gegen solche Schäden sicher schützen.