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Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers (versicherte Person) bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer abgeschlossen hat. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen. Sie ist ein geeignetes Instrument, um bAV-Ansprüche transparent, unbürokratisch und gefördert zu gestalten.

Welche Vorteile bietet eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung bietet folgende Vorteile:

  • Keine bilanziellen Belastungen und Risiken

  • Keine Zusatzkosten und -aufwände

  • Unbürokratische Abwicklung bei Ausscheiden eines Mitarbeiters

  • Steuerfreiheit der Beiträge bis zu 8 % der jeweiligen Renten-BBG West

  • Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II

  • Sicherstellung der Leistung auch bei Insolvenz des Unternehmens

  • Aufwandsneutraler Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung bis zu 15 % des Umwandlungsbetrages

Welche Gestaltungsmerkmale bietet eine Direktversicherung?

Neben der klassischen Alters- und Hinterbliebenenversorgung mit Kapitalwahlrecht zu Rentenbeginn kann auch das Risiko der Berufsunfähigkeit abgedeckt werden. Der Versorgungsberechtigte entscheidet über die richtige Kombination aus Sicherheit und Chance. HDI bietet hier die innovativen Vorteile der TwoTrust-Produktfamilie.

Bei der fondsgebundenen Direktversicherung SafeInvest kann der Versicherte von weltweiten Kapitalmärkten profitieren. Einfach eins von drei starken Investment-Portfolien aussuchen und alles weiter übernehmen unsere Experten.

Auch im Fall des vorzeitigen Ausscheidens oder bei Insolvenz des Arbeitgebers bleiben die Versorgungsanwartschaften auf Grund des unwiderruflichen Bezugsrechts zugunsten des Arbeitnehmers uneingeschränkt erhalten. Wechselt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber können unverfallbare Versorgungsanwartschaften im Rahmen der Portabilität auf den Nachfolgearbeitgeber übertragen werden. Auch die Mitnahme des Versicherungsvertrages und Fortsetzung mit privaten Beiträgen ist grundsätzlich möglich.

Es besteht für die Versicherungsleistungen, die auf diesen eigenen (privaten) Beiträgen beruhen, keine Haftung des Arbeitgebers gemäß § 1 Absatz 1 Satz 3 BetrAVG (sogenannte "Subsidärhaftung des Arbeitgebers").

Wie wird eine Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG rechtlich behandelt?

Zugunsten einer Direktversicherung können jährlich bis zu 8 % steuer- und bis zu 4 % sozialabgabenfrei aufgewendet werden. Tatsächlich entrichtete Beiträge zugunsten einer pauschalbesteuerten Direktversicherung sind gem. § 40b EStG a.F. auf diesen Förderrahmen anzurechnen. Voraussetzung für die steuerfreie Zuwendungen gem. § 3 Nr. 63 EStG ist das Vorliegen eines ersten Lohnsteuerverhältnisses (Steuerklassen I - V). Erst die fälligen Versorgungsleistungen sind nachgelagert steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Die Beiträge zu Direktversicherungen können vom Arbeitgeber oder vom Mitarbeiter selbst gezahlt werden.

Im Rahmen einer Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber künftig verpflichtet, pauschal 15 % des umgewandelten Beitrags zusätzlich als Zuschuss zur Direktversicherung zu leisten, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart. Dies gilt für alle neuen Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung ab 01.01.2019. Bestehende Vereinbarungen sind ab 01.01.2022 zu bezuschussen.

Als versorgungsberechtigte Hinterbliebene kommen Ehegatten, Lebenspartner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und unter bestimmten Voraussetzungen auch Lebensgefährten sowie Kinder im Sinne des § 32 Abs. 3 und 4 EStG in Betracht.

Unterstützungskasse

Was ist eine Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die im Auftrag eines Arbeitgebers betriebliche Altersversorgung gewährt. Die Finanzierung kann sowohl im Wege des Entgeltverzichts als auch durch Aufwendungen des Arbeitgebers erfolgen. Im Gegenzug erhält der Mitarbeiter von der Unterstützungskasse eine Zusage auf betriebliche Versorgung, die durch eine kongruente Lebensversicherung rückgedeckt ist. Sie ist ein geeignetes Instrument, um steuerfrei und – in gewissen Grenzen – sozialversicherungsfrei auch größere Versorgungslücken zu schließen und bilanzneutral zu gestalten.

Welche Vorteile bietet eine Unterstützungskasse?
  • Keine bilanziellen Belastungen und Risiken

  • Kostengünstige Auslagerung der Administration

  • Nahezu unbegrenzter steuerfreier Dotierungsrahmen

  • Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen

  • Sicherstellung der Leistung bei Insolvenz und Arbeitslosengeld II-Bezug

Welche Gestaltungsmerkmale bietet eine Unterstützungskasse?

Neben lebenslangen Altersleistungen und Berufsunfähigkeitsrenten kann der Leistungsplan auch reine Kapitalzusagen berücksichtigen. Der Versorgungsberechtigte entscheidet über die richtige Kombination aus Sicherheit und Chance. HDI bietet hier u.a. die innovativen Vorteile der TwoTrust-Produktfamilie.

Scheidet ein Mitarbeiter vorzeitig aus dem Unternehmen aus, bleiben gesetzlich unverfallbare Versorgungsanwartschaften erhalten. Für den Fall der Insolvenz besteht eine Sicherungspflicht des Arbeitgebers über den Pensionssicherungsverein.

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten der Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse kann sowohl durch Zuwendungen durch den Arbeitgeber wie auch durch den Arbeitnehmer finanziert werden. Die Einbindung der staatlichen Riesterförderung im Rahmen einer Unterstützungskasse ist nicht zulässig. Aufwendungen zu Gunsten einer Unterstützungskasse sind in nahezu unbegrenzter Höhe steuerfrei. Die Beiträge müssen jedoch in gleichbleibender oder steigender Höhe laufend entrichtet werden.

Die Aufwendungen eines Arbeitnehmers bleiben bis zu 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung West auch sozialabgabenfrei. Übernimmt der Arbeitgeber die Finanzierung der Beiträge, entfällt die Sozialabgabenpflicht in unbegrenzter Höhe.

Arbeitgeberaufwendungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Darüber hinaus ergeben sich keine weiteren bilanziellen Berührungspunkte. Erst die fälligen Versorgungsleistungen sind nachgelagert steuer- und sozialabgabenpflichtig. Doch greifen bis 2040 noch verschiedene Freibeträge.

Pensionszusage

Was ist eine Pensionszusage?

Die Pensionszusage ist ein unmittelbares, bilanzierungspflichtiges Versorgungsversprechen eines Arbeitgebers an seinen Mitarbeiter und ggf. dessen versorgungsberechtigte Hinterbliebene. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, im Alter, Todesfall oder auch bei Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers Leistungen aus eigenem Betriebsvermögen zu erbringen.

Welche Vorteile bietet eine Pensionszusage?
  • Individuelle und bedarfsgerechte Ausgestaltung der Pensionszusage

  • Schließung von hohen Versorgungslücken möglich

  • Leistung erst im Alter steuerpflichtig

Welche Besonderheiten sind für die Gesellschafter-Geschäftsführerversorgung zu beachten?

Aufgrund des besonderen Status eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) sind bei der Gestaltung einer Unternehmerversorgung besondere steuerliche und formelle Anforderungen zu erfüllen. Neben der Schriftform und einem Gesellschafterbeschluss sind beispielsweise die Kriterien der Üblichkeit, Ernsthaftigkeit, Erdienbarkeit und der Angemessenheit der Versorgung zu erfüllen.

Wie wird eine Pensionszusage rechtlich behandelt?

Mit Erteilung einer Pensionszusage sind in der Steuer- und Handelsbilanz des Unternehmens Rückstellungen zu bilden.

Für versorgungsberechtigte Arbeitnehmer sind arbeitgeberfinanzierte Pensionszusagen in der Anwartschaftsphase in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Die Aufwendungen eines Arbeitnehmers bleiben bis zu 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung West auch sozialabgabenfrei. Erst bei Fälligkeit sind die Versorgungsleistungen nachgelagert steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Pensionsfonds

Was ist ein Pensionsfonds?

Ein Pensionsfonds in Deutschland ist eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt. Neben der Abbildung einer Entgeltumwandlung ist der Pensionsfonds schwerpunktmäßig ein geeignetes Instrument zur bilanziellen Auslagerung bestehender Pensionsverpflichtungen. HDI bietet Lösungen zum Pensionsfonds ausschließlich zur Auslagerung bestehender Pensionsverpflichtungen an.

Welche Vorteile bietet ein Pensionsfonds nach § 3 Nr. 66 EStG?
  • Bilanzielle Auslagerung von Pensionsverpflichtungen

  • Steuerliche Begünstigung der Übertragung

  • Sicherstellung der künftigen Erfüllbarkeit des Versorgungsversprechens

  • Reduzierung der Insolvenzsicherungskosten

  • Im Ergebnis steuerfreie Kapitalanlage im Pensionsfonds

  • Individuelle Steuerung der Liquiditätsbindung und Risikobereitschaft

  • Erleichterung eines Unternehmensverkaufs oder einer Unternehmensnachfolge

  • Trennung des Pensionsgeschäfts vom operativen Geschäft

Welche Gestaltungsmerkmale bietet ein Pensionsfonds nach § 3 Nr. 66 EStG?

Der Pensionsfonds bietet im Rahmen der Auslagerung einer Pensionszusage im wesentlichen zwei verschiedene Modelle zur Übernahme und Finanzierung der Versorgungsleistungen an.

HDI TopPension: Das kapitalmarktorientierte Modell für Einzelzusagen

Die zugesagten Leistungen werden arbeitsrechtlich 1:1 übernommen. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, die Renditeerwartung der im Ergebnis steuerfreien Kapitalanlage im Pensionsfonds individuell zu bestimmen. Damit kann das Unternehmen die Liquiditätsbindung und Risikobereitschaft aktiv steuern. Reicht die Kapitalbedeckung in der Rentenphase nicht aus, bleibt das Unternehmen in der Nachschusspflicht. Umgekehrt können überschüssige Kapitaldeckungen dem Unternehmen rückerstattet werden. Die HDI TopPension bietet darüber hinaus flexible Finanzierungs- und Gestaltungsoptionen.

Unabhängig von der Gestaltung und Finanzierung des Pensionsplans bleiben übertragene Zusagen über den Pensionssicherungsverein Insolvenz sicherungspflichtig. Allerdings ist der Beitragsaufwand deutlich reduziert, da nur noch 20% des Teilwerts der Pensionsverpflichtung nach § 6a Abs. 3 EStG als Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen sind.

HDI TeamPension: Das kapitalmarktorientierte Modell für Belegschaftsversorgungen

Auch für kollektive Zusagen bietet HDI die Auslagerung auf einen kapitalmarktorientierten Pensionsfonds an. Flexible Finanzierungsorptionen und die individuelle Bestimmung des Kalkulationszinses geben dem Unternehmen breiten Handlungsspielraum. Neben der Übertragung von Anwartschaften können auch Rentnerbestände im Rahmen von HDI TeamPension ausgelagert werden. Ein kompetentes Team begleitet den gesamten Prozess von der Beratung bis zur Administration.

Wie wird ein Pensionsfonds nach § 3 Nr. 66 EStG rechtlich behandelt?

Der bereits verdiente Teil einer Pensionszusage (Past-Service) kann gemäß § 3 Nr. 66 EStG steuerfrei mittels Einmalbeitragszahlung auf den Pensionsfonds übertragen werden. Für Ausgeschiedene und Rentenempfänger ist somit die vollständige Auslagerung der Pensionszusage auf den Pensionsfonds möglich. Für noch zu erdienende Anwartschaften (Future-Service) bietet es sich z. B. an, die Übertragung durch steuerfreie, laufende Beitragszahlung über eine rückgedeckte Unterstützungskasse (z.B. HDI Unterstützungskasse für die gesamte Wirtschaft e.V.) vorzunehmen.

Um die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Einmalbeitragszahlung an den Pensionsfonds für den Versorgungsberechtigten sicherzustellen, wird vom Arbeitgeber ein Antrag gemäß § 4e Abs. 3 EStG zur Verteilung der Betriebsausgaben auf mehrere Wirtschaftsjahre gestellt.

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