Gründe für die Übertragung von Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds
Heute gibt es jedoch acht wesentliche Gründe für die Auslagerung:
Zinsschmelze: Das niedrige Zinsniveau beeinflusst sowohl den Finanzierungsgrad der Pensionsrückstellungen als auch die Bilanzierung negativ. Eine Auslagerung verhindert diese Auswirkungen und entlastet die Bilanz dauerhaft.
Ausfinanzierung: Nicht ausreichend abgesicherte Pensionszusagen können zu Nachfinanzierungen im Leistungsfall führen.
Unternehmensverkauf: Pensionsverpflichtungen erschweren den Verkauf eines Unternehmens.
Unternehmensnachfolge: Bestehende Pensionsverpflichtungen behindern einen reibungslosen Generationenwechsel.
Risikotrennung: Risiken wie Langlebigkeit oder Todesfall, die das operative Geschäft gefährden, können durch Auslagerung ausgeschlossen werden.
Fremdkapitalbeschaffung: Pensionsrückstellungen werden bei Kreditaufnahmen als Fremdkapital gewertet, was die Finanzierung erschweren oder verteuern kann.
Insolvenzsicherungskosten und Verwaltungsaufwand: Die Kosten für die Insolvenzsicherung und die Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung werden durch Auslagerung reduziert.
Insolvenzschutz für Gesellschafter-Geschäftsführer: Durch die Auslagerung ist die Pensionszusage des Unternehmers auch im Falle einer Unternehmensinsolvenz gesichert.
Ihre Spezialisten vor Ort: HDI Generalvertretung Daniel Gerstner