Darauf sollten Sie achten: Tipps zur Wohngebäude-Versicherung
Kauf eines Wohngebäudes
Besteht beim Kauf des Hauses bereits ein Versicherungsvertrag, so geht dieser mit dem Tag der Eintragung im Grundbuch (nicht der Auflassung) auf Sie über. Danach haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von einem Monat per sofort oder zum Ablauf der Versicherungsperiode zu kündigen. Falls Sie von der Wohngebäude-Versicherung des Vorbesitzers erst später erfahren, beginnt die Kündigungsfrist von einem Monat erst zu diesem Zeitpunkt.
Wenn Sie beim Kauf eines Wohngebäudes eine Wohngebäude-Versicherung abschließen oder eine bereits bestehende übernehmen, achten Sie darauf, dass Ihr neues Haus nicht nur gegen Feuer-, sondern auch gegen Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden versichert ist. Prüfen Sie gegebenenfalls den Versicherungsvertrag des Vorbesitzers und vergewissern Sie sich, dass die Versicherungssumme ausreichend bemessen ist.
Verkauf eines Wohngebäudes
Falls Sie Ihr Haus einmal verkaufen, geht Ihre Wohngebäude-Versicherung automatisch auf den Käufer über, sobald er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Teilen Sie uns in diesem Fall bitte umgehend den Namen des Käufers mit.
Veränderte Gebäudenutzung
Nehmen wir an, Sie wollten einen Teil Ihres Hauses gewerblich vermieten oder dort einen eigenen Betrieb einrichten: Dann kann es sein, dass die veränderte Gebäudenutzung auch eine Gefahrerhöhung mit sich bringt oder dass sich durch eine Investition der Wert des Gebäudes erhöht. In diesem Fall informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir Ihren Versicherungsvertrag entsprechend anpassen können.
So mindern Sie das Risiko eines Schadens
Beachten Sie immer alle behördlichen, gesetzlichen und bedingungsgemäßen Sicherheitsvorschriften:
- Ihr Haus sollte stets in ordnungsgemäßem Zustand sein; das gilt speziell für Dächer und außen angebrachte Teile sowie alle Heizungs- und Wasserleitungsanlagen. Schieben Sie deshalb notwendige Reparaturen oder Instandhaltungen nicht auf die lange Bank.
- Vermeiden Sie in der kalten Jahreszeit die Gefahr des Einfrierens von Wasser führenden Leitungen und Anlagen, indem Sie alle Gebäude und Gebäudeteile ausreichend heizen.
Falls Sie dann doch einmal unachtsam sind und damit einen Schaden grob fahrlässig verursachen, ist das kein Problem. Erst bei Schäden über 5.000 Euro nehmen wir eine Kürzung der Entschädigung im gesetzlichen Rahmen vor.
Besonderheiten bei Glasbruch
Im Rahmen der Wohngebäude-Versicherung sind nur Schäden an den privat genutzten Gebäudeverglasungen, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel verursacht wurden, mitversichert. Für reine Glasbruchschäden, die nicht durch eine der vorgenannten Gefahren entstanden sind, benötigen Sie eine separate Glasversicherung.
Auch Hausrat gut und günstig versichern
Ob Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung oder Wertsachen – auch diese Dinge machen ein Zuhause aus. Im Falle eines Schadens ist der Ärger groß. Damit Sie sich zumindest um die finanziellen Folgen keine Gedanken machen müssen, bietet HDI eine günstige Hausratversicherung an.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Informationen zur Glasversicherung oder zur Hausratversicherung möchten – wir beraten Sie gern!
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Die hier abgebildeten Informationen beziehen sich auf unser aktuelles Versicherungsangebot. Bei bestehenden Versicherungsverträgen können abweichende Bedingungen gelten.