Umfangreiche Zusatzleistungen: Das Paket "Sicherheit"
Versicherungsschutz für sonstige bauliche Grundstücksbestandteile bis 5% der Versicherungssumme | Versichert sind Pergolen, Schutz- und Trennwände, Ständer, Fahnenmasten, Antennen, Grundstückseinfriedungen (kein Bewuchs), Hof- und Grundstücksbefestigungen, Hundehütten, Masten- und Freileitungen, Wege- und Gartenbeleuchtungen. |
Fahrzeuganprall | Die Folgen des Anpralls von Schienen- und Straßenfahrzeugen sind versichert. Ausgenommen sind Schäden, wenn Straßenfahrzeuge von Bewohnern oder Gästen gelenkt werden. |
Sengschäden | Der Versicherungsschutz wird erweitert um Schäden durch einfaches Versengen z. B. von fest verklebten Teppichböden. |
Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes bis 10 % der Versicherungssumme | Wir leisten Entschädigung für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten (z.B. Heizungssteuerung, Einbruchmeldeanlage) durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines mittelbaren Blitzes oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen. |
Aufwendungen für umgestürzte bzw. umgeknickte Bäume bis 2.500 EUR | Werden bei einem Sturm oder durch einen Blitzschlag gesunde Bäume auf dem Versicherungsgrundstück entwurzelt oder im Stamm umgeknickt, übernehmen wir die Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung. |
Erhöhung Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte von 500 EUR auf 2.000 EUR | Werden bei Zwei- oder Mehrfamilienhäusern im Zusammenhang mit einem Einbruch oder Einbruchsversuch Türen, Schlösser, Fenster, Rollläden oder Schutzgitter, die dem Gemeinschaftsgebrauch der Hausgemeinschaft dienen (z. B. Treppenhäuser) beschädigt oder zerstört, so übernehmen wir die Kosten der Reparatur. Bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus übernimmt die Hausratversicherung diese Kosten. |
Erhöhung Aufräum- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten von 5 % auf 15 % der Versicherungssumme | Wir übernehmen nach einem Schadenfall die Kosten für das Aufräumen der Schadenstätte (z. B. Abtransport zum Ablagerungsplatz) und für den Abriss von Gebäudeteilen. Darüber hinaus tragen wir die Kosten, wenn für eine Reparatur oder den Wiederaufbau andere Sachen bewegt oder geschützt werden müssen. |
Dekontamination von Erdreich bis 15 % der Versicherungssumme | Wird im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall Erdreich verunreinigt und muss dieses aufgrund behördlicher Anordnung untersucht und ggf. ausgetauscht werden, übernehmen wir die Kosten. |
Erhöhung Mehrkosten durch Gesetze und Verordnungen von 5 % auf 15 % der Versicherungssumme | Verbieten gesetzliche Vorschriften den Wiederaufbau des Gebäudes in der bisherigen Form (z.B. Einsetzen von Isolierverglasungen anstelle von Einfachverglasungen aufgrund der Wärmeschutzverordnung erforderlich), übernehmen wir diese Mehrkosten. |
Verlängerung Mietausfall/ Mietwert für Wohnräume von 12 auf 18 Monate | Ist das Gebäude nach einem Schadenfall nicht mehr bewohnbar, so übernehmen wir bei vermieteten Gebäuden die konkret entgehenden Mieteinnahmen und bei selbst bewohnten Gebäuden einen vergleichbaren ortsüblichen Mietwert. |
HDI vor Ort
HDI im Testvergleich

FINANZtest, Ausgabe 12/2011:
Besser als der Durchschnitt ist das Beitragsniveau für Kfz-Haftpflicht sowie für Kfz-Haftpflicht mit Teil- oder Vollkasko bei HDI Direkt (Motor-Basis und Motor-Plus)
Im Test: 154 Tarife mit Versicherungsbeginn 01.01.2012
Die hier abgebildeten Informationen beziehen sich auf unser aktuelles Versicherungsangebot. Bei bestehenden Versicherungsverträgen können abweichende Bedingungen gelten.