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Umfangreiche Zusatzleistungen: Das Paket "Sicherheit"

Versicherungsschutz für sonstige bauliche Grundstücksbestandteile bis 5% der Versicherungssumme

Versichert sind Pergolen, Schutz- und Trennwände, Ständer, Fahnenmasten, Antennen, Grundstückseinfriedungen (kein Bewuchs), Hof- und Grundstücksbefestigungen, Hundehütten, Masten- und Freileitungen, Wege- und Gartenbeleuchtungen.

Fahrzeuganprall

Die Folgen des Anpralls von Schienen- und Straßenfahrzeugen sind versichert. Ausgenommen sind Schäden, wenn Straßenfahrzeuge von Bewohnern oder Gästen gelenkt werden.

Sengschäden

Der Versicherungsschutz wird erweitert um Schäden durch einfaches Versengen z. B. von fest verklebten Teppichböden.

Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes bis 10 % der Versicherungssumme

Wir leisten Entschädigung für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten (z.B. Heizungssteuerung, Einbruchmeldeanlage) durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines mittelbaren Blitzes oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.

Aufwendungen für umgestürzte bzw. umgeknickte Bäume bis 2.500 EUR

Werden bei einem Sturm oder durch einen Blitzschlag gesunde Bäume auf dem Versicherungsgrundstück entwurzelt oder im Stamm umgeknickt, übernehmen wir die Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung.

Erhöhung Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte von 500 EUR auf 2.000 EUR

Werden bei Zwei- oder Mehrfamilienhäusern im Zusammenhang mit einem Einbruch oder Einbruchsversuch Türen, Schlösser, Fenster, Rollläden oder Schutzgitter, die dem Gemeinschaftsgebrauch der Hausgemeinschaft dienen (z. B. Treppenhäuser) beschädigt oder zerstört, so übernehmen wir die Kosten der Reparatur. Bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus übernimmt die Hausratversicherung diese Kosten.

Erhöhung Aufräum- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten von 5 % auf 15 % der Versicherungssumme

Wir übernehmen nach einem Schadenfall die Kosten für das Aufräumen der Schadenstätte (z. B. Abtransport zum Ablagerungsplatz) und für den Abriss von Gebäudeteilen. Darüber hinaus tragen wir die Kosten, wenn für eine Reparatur oder den Wiederaufbau andere Sachen bewegt oder geschützt werden müssen.

Dekontamination von Erdreich bis 15 % der Versicherungssumme

Wird im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall Erdreich verunreinigt und muss dieses aufgrund behördlicher Anordnung untersucht und ggf. ausgetauscht werden, übernehmen wir die Kosten.

Erhöhung Mehrkosten durch Gesetze und Verordnungen von 5 % auf 15 % der Versicherungssumme

Verbieten gesetzliche Vorschriften den Wiederaufbau des Gebäudes in der bisherigen Form (z.B. Einsetzen von Isolierverglasungen anstelle von Einfachverglasungen aufgrund der Wärmeschutzverordnung erforderlich), übernehmen wir diese Mehrkosten.

Verlängerung Mietausfall/ Mietwert für Wohnräume von 12 auf 18 Monate

Ist das Gebäude nach einem Schadenfall nicht mehr bewohnbar, so übernehmen wir bei vermieteten Gebäuden die konkret entgehenden Mieteinnahmen und bei selbst bewohnten Gebäuden einen vergleichbaren ortsüblichen Mietwert.

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