Private Unfallversicherung: Fragen und Antworten
- Was ist überhaupt ein Unfall?
- Was gilt außerdem als Unfall?
- Kann für jede Person eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden?
- Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?
- Was ist zu beachten, wenn ein Unfall eintritt?
- Was bedeutet Invalidität?
- Was ist die Gliedertaxe?
- Was bedeutet Progression?
- Wann gibt es die Unfallrente?
- Was passiert im Todesfall?
- Wann gibt es Krankenhaustagegeld?
- Was ist Genesungsgeld?
- Was ist Tagegeld?
- Welche Auswirkungen haben Krankheiten und Gebrechen auf die Versicherungsleistungen?
- In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
- Wie errechnet sich der Beitrag?
- Werden Leistungen im Schadenfall mit anderen Zahlungen, z. B. aus einer Krankenversicherung, verrechnet?
- Was ist steuerlich zu beachten?
Was ist überhaupt ein Unfall?
In den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008) ist eindeutig definiert, was ein Unfall ist. Demnach liegt ein Unfall dann vor, wenn "die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet".
Was gilt außerdem als Unfall?
Als Unfall gilt auch, wenn Sie z. B. Gesundheitsschäden erleiden durch
- den Versuch, sich rechtmäßig zu verteidigen oder Menschenleben oder Sachen zu retten
- die Einwirkung von Gasen oder Dämpfen
- tauchtypische Umstände
- Röntgen- und Laserstrahlen
Kann für jede Person eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden?
Grundsätzlich ja. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Nicht versicherbar sind dauerhaft schwer- und schwerstpflegebedürftige Personen. Für einige Berufsgruppen bieten wir keinen Versicherungsschutz.
Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?
Die Vertragslaufzeit beträgt bei HDI zunächst ein Jahr. Der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens
drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Was ist zu beachten, wenn ein Unfall eintritt?
Suchen Sie bitte unverzüglich einen Arzt auf und informieren Sie uns, wenn möglich, noch am gleichen Tag. Sie erhalten dann von uns eine Unfallanzeige, die Sie bitte so schnell wie möglich ausgefüllt an uns zurücksenden.
Was bedeutet Invalidität?
Man spricht von Invalidität, wenn die versicherte Person durch den Unfall in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit auf Dauer beeinträchtigt bleibt. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann. Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität. Der Grad der unfallbedingten Invalidität ergibt sich aus der Gliedertaxe und der ärztlichen Feststellung der Beeinträchtigung.
Was ist die Gliedertaxe?
Die Gliedertaxe benennt einen festgelegten Grad der Invalidität für Körperteile oder Sinnesorgane. Zusammen mit der Höhe der Versicherungssumme bildet sie die Grundlage für die Höhe der Leistung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall. Die verbesserte Gliedertaxe des Paketes „Sicherheit“ sieht erhöhte Werte für den Verlust oder die Funktionsbeeinträchtigung von Körperteilen oder Sinnesorganen vor und erhöht damit im Falle eines Falles die Leistung.
Was bedeutet Progression?
Sie können bei Ihrer HDI Unfallversicherung neben der Basisdeckung auch eine Progression vereinbaren. Dabei wird der Grad der Invalidität nach oben hin stärker gewichtet, d. h., bei einer höheren Invalidität erhalten Sie eine überproportional höhere Leistung. Die Beurteilung der Beeinträchtigung erfolgt durch den Arzt. Ab einer Teilinvalidität von mehr als 25 % sind bei der Progression steigende Leistungen garantiert. Bei Vollinvalidität erhält die versicherte Person somit 300 % bzw. 500 % der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Wann gibt es die Unfallrente?
Die Unfall-Rente kann zusätzlich zur Invaliditätsleistung mit einem Betrag von monatlich mindestens 250 Euro abgeschlossen werden. Sie wird ab einem Invaliditätsgrad von 50 % lebenslang und unabhängig vom Alter gezahlt und hilft so, laufende Verpflichtungen abzusichern (z. B. Hypothekardarlehen).
Was passiert im Todesfall?
Stirbt die versicherte Person bei einem Unfall oder innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls, dann wird diese Leistung an die im Antrag genannte bezugsberechtigte Person ausgezahlt.
Wann gibt es Krankenhaustagegeld?
Bei stationärer Behandlung im Krankenhaus erhält der Versicherte für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes den vereinbarten Betrag, längstens zwei Jahre lang. (Im Paket "Sicherheit" erfolgt eine Leistung auch im dritten Jahr.)
Was ist Genesungsgeld?
Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt erhalten Sie ein Genesungsgeld und zwar für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die wir Krankenhaustagegeld gezahlt haben. Das Genesungsgeld wird in voller Höhe des versicherten Krankenhaustagegeldes gezahlt, jedoch längstens für ein Jahr.
Was ist Tagegeld?
Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung bei Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit geleistet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft gezahlt.
Welche Auswirkungen haben Krankheiten und Gebrechen auf die Versicherungsleistungen?
Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten und Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt, mindert sich die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Eine Minderung unterbleibt jedoch, wenn der Mitwirkungsanteil weniger als 25 % bzw. im Paket "Spezial" weniger als 30 % beträgt.
In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Eine Versicherung, die alle denkbaren Risiken abdeckt, gibt es nicht. Im Rahmen der privaten Unfallversicherung können außergewöhnliche Risiken, die nur auf wenige Personen zutreffen, nicht mitversichert werden. Der Einschluss dieser Risiken würde zu sehr hohen Beiträgen führen. Es sind u.a. ausgeschlossen:
- Unfälle bei der Benutzung von Luftfahrzeugen (auch Luftsportgeräten) als Berufs- oder Sportflieger
- Unfälle bei der Teilnahme an Rennveranstaltungen mit Motorfahrzeugen
- Unfälle durch Kernenergie
- Unfälle bei vorsätzlicher Herbeiführung einer Straftat
Wie errechnet sich der Beitrag?
Dieser Broschüre haben wir einen Tarifauszug mit den Beiträgen für jede einzelne Leistungsart beigefügt. Grundlage für Ihre Beitragsberechnung ist die Einstufung in eine der folgenden zwei Berufsgruppen:
Gefahrengruppe A: Sie gilt für alle Personen, sofern eine kaufmännische oder verwaltende Berufstätigkeit ausgeübt wird.
Gefahrengruppe B: Sie gilt für alle Personen, die eine körperliche oder handwerkliche Berufsarbeit ausüben. Damit Ihr vollständiger Versicherungsschutz gewährleistet bleibt, teilen Sie uns Veränderungen Ihrer beruflichen Tätigkeit unbedingt mit.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden, sofern noch kein Einkommen aus einer Berufstätigkeit oder Ausbildung erzielt wird, zum Kinder-Unfalltarif versichert.
Werden Leistungen im Schadenfall mit anderen Zahlungen, z.B. aus einer Krankenversicherung, verrechnet?
Grundsätzlich nein. Leistungen aus der privaten Unfallversicherung erfolgen stets unabhängig von Leistungen aus anderen Versicherungen – auch der gesetzlichen Unfallversicherung. Ausnahmen: z. B. Rooming-in-Kosten, Kosten für kosmetische Operationen und Bergungskosten. Hier erfolgt eine Leistung aus der privaten Unfallversicherung, sofern ein anderer Leistungsträger (z. B. Krankenversicherer) nicht eintritt. Umgekehrt werden Leistungen aus der privaten Unfallversicherung auch nicht auf andere Entschädigungen angerechnet.
Was ist steuerlich zu beachten?
Arbeitnehmer können die Beiträge der privaten Unfallversicherung beim Lohnsteuerjahresausgleich oder bei der Einkommensteuerveranlagung teils als Werbungskosten, teils als Sonderausgaben im Rahmen der geltenden Höchstbeträge geltend machen. Dies ist in der Regel jeweils zur Hälfte möglich. Todesfallleistungen an Hinterbliebene unterliegen der Erbschaftssteuer. Sie entsteht allerdings nur, soweit der gesamte Erbteil, einschließlich der Leistungen aus der Unfallversicherung, die Freibeträge nach dem Erbschaftssteuergesetz überschreitet.
Rentenleistungen sind regelmäßig mit Ihrem Ertragsanteil zu versteuern.
HDI vor Ort
Die hier abgebildeten Informationen beziehen sich auf unser aktuelles Versicherungsangebot. Bei bestehenden Versicherungsverträgen können abweichende Bedingungen gelten.

