Was Sie noch wissen sollten: Optimaler Schutz auch bei Umzug und Wohnungswechsel
Ein Wohnungswechsel, z. B. von einer Stadt in die andere, läuft in der Regel nicht von heute auf morgen ab. Eventuell wollen Sie die neue Wohnung noch renovieren oder Einbauten vornehmen. So kann es sein, dass Sie vorübergehend zwei Wohnungen haben. Während dieser Phase besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen, sofern Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Nach Beendigung des Umzugs, spätestens jedoch zwei Monate nach Umzugsbeginn, gilt der Versicherungsschutz dann nur noch für die neue Wohnung.
Während des Umzugs ist Ihr Hausrat in beiden Wohnungen versichert.
Wichtig: Risikoverhältnisse prüfen
Gerade durch einen Wohnungswechsel verändern sich häufig die Risikoverhältnisse des Hausrats. Sollten sich Umstände wie z. B. die Bauart des Gebäudes ändern oder sich ein feuergefährlicher Betrieb (z. B. Gaststätte, Diskothek, Handwerks- bzw. Industriebetrieb usw.) im Gebäude befinden, teilen Sie uns dies bitte mit.
Denken Sie auch daran, die Wohnfläche Ihrer neuen Wohnung, die Versicherungssumme sowie alle anderen Merkmale, die vom seinerzeit gestellten Versicherungsantrag abweichen, anzugeben.
HDI Haushaltglasversicherung – eine sinnvolle Ergänzung
Jeder kennt das Sprichwort "Scherben bringen Glück". Im täglichen Leben sind wir trotzdem nicht allzu glücklich, wenn etwas zu Bruch geht. Denn Schäden an Fensterscheiben, Vitrinen oder Glastischen sind ärgerlich und kosten viel Geld. Für solche Fälle gibt es die HDI Haushaltglasversicherung. Sie deckt Bruchschäden an Gebäude- und Mobiliarverglasungen ab und ist damit eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer HDI Hausratversicherung. Sprechen Sie uns einfach darauf an!
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Focus Money, Ausgabe 46/2009:
Testsieger "Bester Autoversicherer 2009", ermittelt in Zusammenarbeit mit Nafi und Gen Re.
Die hier abgebildeten Informationen beziehen sich auf unser aktuelles Versicherungsangebot. Bei bestehenden Versicherungsverträgen können abweichende Bedingungen gelten.