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Die Grundabsicherung

Ob Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser – gegen Schäden an Ihrem Hab und Gut, die durch diese und andere nachfolgende Gefahren entstehen, sind Sie mit der HDI Hausratversicherung finanziell bestens abgesichert:

Die HDI Hausratversicherung leistet Ersatz für Schäden, die durch ...

  • Feuer (z.B. Brand, Blitzschlag, Explosion),
  • Einbruchdiebstahl,
  • Raub,
  • Vandalismus nach einem Einbruch,
  • Leitungswasser,
  • Sturm,
  • Hagel,
  • Implosion,
  • Verpuffung und
  • Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten entstehen.

Weiterhin versichert sind Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden infolge eines Blitzes oder sonstiger atmosphärischer Elektrizität bis 1.000 Euro.

Wo Ihr Hausrat versichert ist:

  • In allen Räumen Ihrer Wohnung
  • In von Ihnen allein genutzten Räumen in Nebengebäuden auf demselben Grundstück (z. B. Garagen, Geräteschuppen)
  • In ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räumen, die nur über die Wohnung betreten werden können (Arbeitszimmer)
  • In Garagen in der Nähe des Versicherungsortes, sofern sie ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden
  • Hausratgegenstände, die sich vorübergehend (bis zu einer Dauer von drei Monaten) nicht in Ihrer Wohnung befinden, fallen bis zu einer Höhe von 10% der Versicherungssumme (höchstens 10.000 Euro) unter den Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung (Außenversicherung); das gilt z. B. für Dinge, die auf Reisen mitgenommen werden

Selbstbeteiligung (Selbstbehalt)

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in Höhe von 250 Euro können Sie Ihren Beitrag reduzieren. Im Versicherungsfall wird der Entschädigungsbetrag um diese Summe gekürzt. Die Selbstbeteiligung bezieht sich nur auf die Grundabsicherung. Für Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden wird keine Selbstbeteiligung abgezogen.

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