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HDI Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Einfach tierisch – finanzielle Sicherheit für Hunde- und Pferdehalter

Vierbeiner bereiten uns Menschen viel Freude. Sie handeln aber instinktiv – deshalb ist ihr Verhalten nicht immer berechenbar! Z. B. bei der Haltung von Hunden, Pferden und Ponys gibt es hohe Haftpflichtrisiken, weil oft Menschen betroffen sind. Damit Sie auf jeden Fall die Gewissheit haben, alles getan zu haben, was möglich ist, brauchen Sie unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Mit diesem guten Gefühl lässt sich das Leben mit dem Tier dann unbeschwert genießen!

Das bietet der Basisschutz für Hunde- oder Pferdehalter

  • Deckungssumme pauschal 15 Mio. Euro
  • Weitere Personen sind mitversichert, wie z. B. Mitbesitzer, Reitbeteiligung, gelegentlicher Tierhüter, Familienangehörige
  • Versicherungsschutz im Ausland (im gewissen Rahmen)
  • Jungtiere sind automatisch beitragsfrei bis zu 6 Monate nach der nächsten Hauptfälligkeit mitversichert (sofern das Muttertier bei HDI versichert ist)
  • Forderungsausfalldeckung (Selbstbehalt 2.500 EUR): Dieser tritt ein, wenn das Tier durch ein anderes Tier geschädigt wird und der andere Halter nicht versichert ist
  • Die Teilnahme an Turnieren, Rennen oder Schauveranstaltungen ist mitversichert

Das bietet unter anderem das Paket Rundum Sorglos

  • Erhöhung der Deckungssumme auf 50 Mio. EUR
  • Die Mitversicherung von Schäden an geliehenen, gemieteten Sachen bis 2.000 EUR

Als Tierhalter müssen Sie für Ihren Vierbeiner geradestehen – immer

Selbst der bravste Hund oder das gutmütigste Pferd kann, wie gesagt, leicht einen Unfall verursachen. Für diesen Schaden müssen Sie als Tierhalter aufkommen – und zwar in voller Höhe. Sogar dann, wenn Sie kein eigenes Verschulden trifft.

„Das hat er noch nie gemacht“ – ein Unfall ist schnell passiert

  • Ihr Bad muss renoviert werden und Sie engagieren einen Handwerker. Beim Eintreff en wird er freudig von Ihrem Hund Max begrüßt und der Handwerker beugt sich zum Streicheln über ihn. Max fühlt sich bedrängt und schnappt aus Angst instinktiv nach der Hand des Handwerkers. Die Folge: Er muss in ärztliche Behandlung und wird zwei Wochen arbeitsunfähig geschrieben.
  • Beim Ausreiten begegnen Sie einem Fußgänger. Weil es plötzlich zu regnen beginnt, spannt er seinen Regenschirm auf: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Der Fußgänger erschrickt auch, stolpert, stürzt und staucht sich dabei das Handgelenk.

Hundehalter aufgepasst: Versicherungspflicht!

Für Hundehalter besteht in manchen Bundesländern laut Länderverordnung die Pflicht, eine Tierhalter-Haftpflicht abzuschließen und dies der Behörde durch eine Versicherungsbestätigung nachzuweisen.

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