Keine Sorge wegen Bello & Co: HDI Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Haustiere bereiten dem Menschen viel Freude. Aber sie handeln instinktiv, und ihr Verhalten ist nicht immer berechenbar. Besonders mit der Haltung von Hunden, Pferden und Ponys sind erhebliche Haftpflicht-Risiken verbunden.
Welchen Risiken Sie als Tierhalter ausgesetzt sind
Als Tierhalter haften Sie für Schäden, die durch Ihren Liebling verursacht werden – und zwar in voller Höhe. Sogar dann, wenn Sie kein eigenes Verschulden trifft. Und ein Schaden muss auch nicht unbedingt durch aggressives Verhalten des Tieres entstehen. Selbst der bravste Hund oder das gutartigste Pferd kann leicht einen Unfall verursachen.
Bitte beachten Sie:
Für Halter von Hunden besteht in diversen Bundesländern laut Länderverordnung die Pflicht, für bestimmte Hunde eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und dies der Behörde durch eine Versicherungsbestätigung nachzuweisen.
Typische Situationen – hier bietet die HDI Tierhalter-Haftpflichtversicherung Ihnen Schutz:
- Ihr Hund beißt einen selbstständigen Handwerker (z. B. Fernsehtechniker) ins Bein. Dieser
muss sich in ärztliche Behandlung begeben und kann zwei Wochen lang seinen Beruf
nicht ausüben. - Ihr Pferd wird beim Ausritt von einem ungewohnten Geräusch erschreckt. Es scheut und verletzt dabei einen Fußgänger.
Mitversicherte Personen
Tiere, die vorübergehend unter der Aufsicht einer anderen Person stehen, ändern gelegentlich ihr Verhalten. Zum Beispiel, weil sie denjenigen, der sie hin und wieder ausführt oder reitet, nicht im gleichen Maße als „Herrn“ akzeptieren. Verursacht jetzt Ihr Hund, Pferd oder Pony einen Schaden, können sowohl Sie als Halter als auch der Hüter Ihres Tieres haftbar gemacht werden.
Unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt deshalb nicht nur Sie selbst, sondern schließt auch jeweils den nicht gewerblichen Tierhüter, Mitbesitzer oder bei Pferden/Ponys den/die Reitbeteiligte(n) mit ein. Ein gutes Gefühl für alle Personen, die sich in Ihrer Abwesenheit um Ihr Tier kümmern.
Jungtiere
Wenn für das Muttertier eine HDI Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht, sind Welpen bis zum vollendeten 3. Lebensmonat und Fohlen bis zum vollendeten 6. Lebensmonat beitragsfrei über den Vertrag des Muttertieres mitversichert.
Weitere Extras:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich weiterhin auf
- Flurschäden, die durch das versicherte Tier verursacht werden
- Schäden durch ungewollten Deckakt
- Fuhrwerke zu privaten Zwecken (z. B. Kutschen, Schlitten)
- durch das versicherte Tier verursachte Mietsachschäden bis zur Höhe der Deckungssumme
- vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren (weltweit)
Den kompletten Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte der Kundeninformation.
HDI vor Ort
HDI im Testvergleich

FINANZtest, Ausgabe 4/2010: Die Privat-Haftpflichtversicherung von HDI (mit Paket „Sicherheit“) gehört zu den besten Angeboten, die den von Finanztest definierten Grundschutz bieten.

Finanztest, Ausgabe 9/2009: HDI Privat-Haftpflichtversicherung: Mit besonders hoher Absicherung für deliktunfähige Kinder zum günstigsten Beitrag.
Die hier abgebildeten Informationen beziehen sich auf unser aktuelles Versicherungsangebot. Bei bestehenden Versicherungsverträgen können abweichende Bedingungen gelten.