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Profitieren Sie von verbesserten Leistungen in der HDI Privat-Haftpflicht!

Als verantwortungsvoller Versicherer möchten wir Ihnen jederzeit ein bedarfsgerechtes Leistungsspektrum bieten, das auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und die Ansprüche der heutigen Zeit abgestimmt ist. Deshalb haben wir ganz aktuell unsere Privat-Haftpflichtversicherung für Sie um attraktive, moderne Leistungen ergänzt. Dabei bleiben wir gewohnt günstig – Sie erhalten die HDI Privat-Haftpflichtversicherung mit diesen Leistungserweiterungen zum gleichen Beitrag wie bisher.

NEU: Erweiterungen in der Grundabsicherung

Interessant für Mieter: Verkehrssicherungspflichten jetzt inklusive
Oft übernehmen Mieter von Wohnungen und Einfamilienhäusern per Mietvertrag Verkehrssicherungspflichten, wie z. B. das Streuen und Reinigen der Gehwege oder die Treppenhausreinigung. Damit liegt auch grundsätzlich die Verantwortung beim Mieter. Ab sofort schließt HDI die vertraglich übernommene Haftpflicht des Mieters in die Privat-Haftpflicht ein.

Ehrenamtliche Tätigkeiten mitversichert
Ob Jugendarbeit, Altenpflege oder Bürgerinitiative – ehrenamtlich Tätige erhalten ab sofort Versicherungsschutz über die HDI Privat-Haftpflicht, sofern sie keine leitende oder verantwortliche Funktion ausüben.

Versicherungsschutz auch im Masterstudiengang
Solange sich Kinder in der Schul- oder Berufsausbildung befinden und noch nicht verheiratet sind, übernimmt die HDI Privat-Haftpflicht der Eltern den Versicherungsschutz. Zur Berufsausbildung zählen Lehre, Studium oder auch beides. Unter „Studium“ fällt bei HDI ab sofort auch ein direkt an den Bachelor angeschlossener Masterstudiengang.

Absicherung von Risiken
Teiche, Pools und Biotope stellen insbesondere für Kinder eine Gefahrenquelle dar – ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko für Grundstücksbesitzer. Mit der HDI Privat-Haftpflicht ist dieses Risiko nun bereits in der Grundabsicherung abgedeckt.

NEU: Erweiterung im Paket „Sicherheit“

Photovoltaikanlagen mit Einspeisung des erzeugten Stroms
Als Besitzer einer Photovoltaikanlage, die von Ihnen ausschließlich für den Eigenbedarf genutzt wird, sind Sie über die Grundabsicherung geschützt. Anders ist es, wenn Sie diese Anlage im Rahmen des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) nutzen: Sie erhalten hier für die Einspeisung in ein öffentliches Netz eine Vergütung durch den Netzbetreiber – damit üben Sie eine gewerbliche Tätigkeit aus, die speziellen Versicherungsschutz erfordert. Mit dem Paket „Sicherheit“ können Sie jetzt auch Ihre gesetzliche Haftpflicht für diese gewerbliche Tätigkeit absichern. Lediglich für Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung wird ein Selbstbehalt von 150 Euro angerechnet.

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