Versicherte Personen

Versicherte Personen

Versicherungsnehmer

Ehegatte, eingetragener Lebenspartner oder in häuslicher eheähnlicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebender Partner *

Unverheiratete minderjährige Kinder des Versicherungsnehmers (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) und unverheiratete volljährige Kinder des Versicherungsnehmers während ihrer Schul-/Berufsausbildung (ohne Altersbegrenzung) *

Kinder des Versicherungsnehmers während der Wartezeit zwischen Schule und Studium/Ausbildung (inklusive Ausübung einer Aushilfstätigkeit) bis zu maximal einem Jahr *

Arbeitslose Kinder des Versicherungsnehmers nach Beendigung der Ausbildung bis zu einem Jahr *

Schäden durch nicht deliktfähige Kinder des Versicherungsnehmers bis 50.000 EUR

Kinder des Versicherungsnehmers (im Haushalt des Versicherungsnehmers lebend) mit geistiger Behinderung, ohne Altersbegrenzung *

Enkel in dauerhafter häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebend (sofern sie nicht über eine andere Haftpflichtversicherung versichert sind) *

Alleinstehender unverheirateter Elternteil, im Haushalt des Versicherungsnehmers lebend *

Hausangestellte des Versicherungsnehmers (einschließlich Au-pair) im Rahmen ihrer Tätigkeit

Vorübergehend in den Haushalt integrierte Personen (z. B. Au-pair, Austauschschüler)

*
gilt nicht für Single-Haftpflichtversicherung

Den kompletten Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte der Kundeninformation.