Diese Leistungen sind z. B. schon in der Grundabsicherung enthalten:

Versicherte Personen

Versicherungsnehmer

Ehegatte, eingetragener Lebenspartner oder in häuslicher eheähnlicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebender Partner *

Unverheiratete minderjährige Kinder des Versicherungsnehmers (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) und unverheiratete volljährige Kinder des Versicherungsnehmers während ihrer Schul-/Berufsausbildung (ohne Altersbegrenzung) *

Kinder des Versicherungsnehmers während der Wartezeit zwischen Schule und Studium/Ausbildung (inklusive Ausübung einer Aushilfstätigkeit) bis zu maximal einem Jahr *

Arbeitslose Kinder des Versicherungsnehmers nach Beendigung der Ausbildung bis zu einem Jahr *

Schäden durch nicht deliktfähige Kinder des Versicherungsnehmers bis 50.000 EUR

Kinder des Versicherungsnehmers (im Haushalt des Versicherungsnehmers lebend) mit geistiger Behinderung, ohne Altersbegrenzung *

Enkel in dauerhafter häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebend (sofern sie nicht über eine andere Haftpflichtversicherung versichert sind) *

Alleinstehender unverheirateter Elternteil, im Haushalt des Versicherungsnehmers lebend *

Hausangestellte des Versicherungsnehmers (einschließlich Au-pair) im Rahmen ihrer Tätigkeit

Vorübergehend in den Haushalt integrierte Personen (z. B. Au-pair, Austauschschüler)

Eigentum und Miete

Selbst genutzte Wohnungen (einschließlich Ferienwohnung) im Inland

Selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus und Wochenend-/Ferienhaus im Inland (einschließlich Gärten und Garagen sowie eines Teichs, Swimmingpools und Biotops)

Mietvertraglich übernommene Pflichten (z. B. Reinigung, Streuen und Schneeräumen)

Nicht versicherungspflichtiger Wohnwagen, auf Dauer und ohne Unterbrechung im Inland fest installiert

Vermietung von Wohnräumen ohne Anzahlbegrenzung (nicht gewerblich, z. B. kein Pensions-/Hotelbetrieb)

Vermietung einer Einliegerwohnung

Besitz von Photovoltaik-/Solaranlagen, die zu den vorstehend genannten Objekten gehören, sofern der Strom ausschließlich selbst genutzt wird (Versicherungsschutz für Anlagen mit Einspeisung des Stroms in fremde Netze: siehe Paket Sicherheit)

Baumaßnahmen (z. B. Umbau, Anbau) zu den vorstehend genannten Objekten bis 60.000 EUR

Flüssiggastanks zu den vorstehend genannten Objekten

Familie und Freizeit

Schäden bei Teilnahme an fachpraktischem Unterricht (z. B. Laborarbeiten im Rahmen eines Studiums)

Unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten (z. B. Jugendarbeit, Altenpflege, Bürgerinitiativen) sofern keine leitende bzw. verantwortliche Funktion ausgeübt wird.

Schutz bei Schadenersatzforderungen von Hausangestellten des Versicherungsnehmers wegen Benachteilung (z. B. nach dem AGG)

Ausübung des Kite-Sports auf dem Boden, z. B. Buggy-Kiten (jedoch kein Paragliding und Drachenfliegen)

Schleppschirme zur Ausübung des Kite-Sports mit einer maximalen Leinenlänge von 30 m

Entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter, soweit diese im Rahmen der gesetzlichen Regelungen über geringfügige Beschäftigung erfolgt

Öffentlich-rechtliche Ansprüche bei Umweltschäden (Umweltschadensgesetz)

Tiere

Nicht gewerbsmäßiges Hüten fremder Hunde oder Pferde (sofern keine andere Haftpflichtversicherung zur Leistung verpflichtet ist)

Benutzung fremder Pferde sowie das Lenken von Kutschen/Schlitten zu privaten Zwecken

Ausland

Vorübergehender Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren (weltweit)

Kaution bei Schäden im europäischen Ausland bis 15.000 EUR

*
gilt nicht für Single-Haftpflichtversicherung

Den kompletten Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte der Kundeninformation.