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Vorsicht, Umsicht, Verantwortung: Sicherheit für Jäger: HDI Jagd-Haftpflichtversicherung

Mit der Jagd sind Gefahren verbunden: Ein Schuss, der daneben geht, kann unabsehbare Folgen haben.

Das kann passieren, wenn Sie in Wald und Feld unterwegs sind:

  • Ein Querschläger trifft einen Spaziergänger, der schwer verletzt wird und nicht mehr arbeitsfähig ist.
  • Der Jagdhund beißt einen Pilzsammler, der daraufhin zwei Wochen krankgeschrieben wird.

In solchen Fällen kann die finanzielle Entschädigung z. B. für Kosten der Heilbehandlung, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld schnell in die Tausende oder gar Hunderttausende gehen.

Auf Nummer sicher gehen

Im Bundesjagdgesetz ist die Jagd-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung für den Jäger vorgeschrieben. Sie benötigen also nach bestandener Jägerprüfung für die Erteilung Ihres Jagdscheins eine Versicherungsbestätigung. Und auch wenn Sie sich routiniert im Jagdrevier bewegen: Es ist gut zu wissen, dass Sie im Schadenfall ausreichend versichert sind!

Jagdhunde sind mitversichert!

Da Sie im Regelfall nicht alleine auf die Pirsch gehen, ist auch das Halten und Führen von bis zu drei Jagdgebrauchshunden mit eingeschlossen.

Weitere Extras:

Der Versicherungsschutz erstreckt sich weiterhin auf

  • die Teilnahme an Jagdhunde-Gebrauchsprüfungen
  • die Durchführung von Gesellschaftsjagden
  • Besitz, Betrieb und Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen (z.B. Hochsitze, Futterstellen, Jagdhütten)
  • erlaubtes Bejagen, Betäuben und Erlegen von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen
  • Abgabe von genussuntauglichem Wildbret
  • vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren (weltweit)

Den kompletten Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte der Kundeninformation.

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