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Von Grund auf gut geschützt: Die Grundabsicherung

Unser Leben unterliegt in der heutigen Zeit oft starken Veränderungen. Beruf, Familie und Freizeit verlangen besonderes Engagement und Flexibilität. Ob Sie vorübergehend ins Ausland ziehen, Ihr Sohn im Rahmen des Studiums ein Fachpraktikum im Labor absolviert oder Sie Umbaumaßnahmen an Ihrem Zuhause planen – solche Situationen bieten für den oder die Betroffenen oft tolle Chancen, aber eben auch unvorhersehbare Risiken. Gut, wenn Sie sich dann auf Ihren Versicherungsschutz verlassen können.

Das kann schnell passieren: Schäden durch nicht deliktfähige Kinder

Ihr 6-jähriger Sohn fährt mit seinen Freunden unter Ihrer Aufsicht vor dem Haus Skateboard. Dabei beschädigt er versehentlich die benachbarte Grundstückseinfassung aus Granitplatten.

Wenn deliktunfähige Kinder (bis zum vollendeten 7. Lebensjahr bzw. im Straßenverkehr teilweise bis zum vollendeten 10. Lebensjahr) einen Schaden verursachen, geht der Geschädigte oft leer aus. Ein Recht auf Entschädigung gibt es nur, wenn die Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ihr Nachbar würde somit keinen Schadenersatz erhalten. Doch um das gute nachbarschaftliche Verhältnis nicht zu trüben, fühlen Sie sich womöglich moralisch dazu verpflichtet.

Jetzt sind wir für Sie da: Auf Ihren Wunsch leisten wir im Rahmen der Familien-Haftpflicht auch dann Schadenersatz bis zu einer Höhe von 50.000 Euro, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.

Mitversicherte Personen in Ihrem Haushalt

Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner oder Ihr Partner in häuslicher eheähnlicher Gemeinschaft ist in der Familien-Haftpflicht mitversichert. Gleiches gilt für Kinder, sofern sie unverheiratet sind, bis zum Abschluss ihrer Berufsausbildung (Details).

Auch für viele weitere Personen, die in Ihrem Haushalt leben – vom alleinstehenden, unverheirateten Elternteil bis zum Au-pair –, greift Ihr Familien-Haftpflichtschutz. Eine ausführliche Liste mitversicherter Personen finden Sie hier.

Ob Eigentum oder Miete: Leben Sie unbesorgt, wir regeln den Rest!

Ihre selbst genutzte Immobilie im Inland (Wohnungen, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Wochenend-/Ferienhaus) sind Bestandteil der Privat-Haftpflicht, wenn an Sie als Inhaber Schadenersatzansprüche gestellt werden sollten. Gleiches gilt für eine vermietete Einliegerwohnung oder für privat vermietete Räume in den versicherten Immobilien.

Unser Versicherungsschutz begleitet Sie auch durch das moderne Energiezeitalter, z. B. wenn Sie Flüssiggastanks zur Wärmeerzeugung nutzen, oder wenn Sie eine Photovoltaik-/Solaranlage auf Ihrem Haus installiert haben. Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen mit Einspeisung des erzeugten Stroms in ein fremdes (z. B. öffentliches) Netz bieten wir Ihnen im Rahmen des Pakets „Sicherheit“. Schäden an privat gemieteten Wohn- und sonstigen Räumen (Mietsachschäden) sind bis zur Deckungssumme mitversichert.

Weltweit mobil und abgesichert

Die Privat-Haftpflichtversicherung greift weltweit bei Auslandsaufenthalten bis zu 5 Jahren. Falls Sie aufgrund eines Schadenfalls im Ausland zur Hinterlegung einer Kaution verpflichtet werden sollten, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag, bis maximal 15.000 Euro, zur Verfügung.

Den kompletten Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte der Kundeninformation.

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