Welche Unfälle sind nicht versichert?


Eine Versicherung, die alle denkbaren Risiken umfasst, gibt es nicht. Im Rahmen der privaten Unfallversicherung können außergewöhnliche Risiken, die nur auf wenige Personen zutreffen, nicht mitversichert werden. Es sind u. a. ausgeschlossen:

  • Unfälle infolge Bewusstseinsstörungen, wie z. B. durch Trunkenheit
  • Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat
  • Unfälle bei der Teilnahme an Rennveranstaltungen mit Motorfahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt
  • Unfälle durch Kernenergie
  • grundsätzlich Infektionen
  • Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe