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Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung - Die Kaskoversicherung und die Naturgewalten

Wenn die Elemente außer Rand und Band geraten, schützt die Teilkaskoversicherung vor den finanziellen Folgen, die durch eine Beschädigung des Fahrzeuges entstehen. Hier ein paar Details zu den versicherten Risiken in der Teilkaskoversicherung:

Sturm

Erreicht eine wetterbedingte Luftbewegung Windstärke 8, also mindestens 17,2 m/sec, spricht man von Sturm. "Wetterbedingt" deshalb, weil die Druckwelle einer Explosion oder Lawine ebenso wenig hierunter fällt, wie z. B. der Fahrtwind. Der Sturm muss sich unmittelbar ausgewirkt haben. Wird ein Fahrzeug von einer starken Windböe erfasst und ohne Zutun des Fahrers von der Straße gedrückt, ist die unmittelbare Einwirkung offensichtlich.

Zahlreicher sind die ebenfalls versicherten Fälle, in denen Gegenstände durch Sturmeinwirkung auf oder gegen das Auto geschleudert werden, etwa gelockerte Dachziegel oder abgebrochene Äste.

Hagel

Während Stürme im Herbst und Winter zu nicht unerheblichen Schäden führen, ist der Hagel eher ein Phänomen der Sommermonate. Häufig einhergehend mit starken Gewittern sorgen die herabstürzenden Eisstücke für Schäden an den Karosserieblechen, seltener auch an der Verglasung.

Charakteristisch für Hagelschäden ist, dass zwar Beulen im Blech entstehen, jedoch keine Lackschäden. Moderne Reparaturmethoden, bei denen diese Dellen von innen vorsichtig herausgedrückt werden, haben vielfach das aufwändige Spachteln und Lackieren verdrängt.

Blitzschlag

Menschen sind bei Gewittern in ihrem Fahrzeug sicher. Die Karosserie wirkt als Faradayscher Käfig. Zudem sind größere Kfz-Schäden durch direkte Blitzeinwirkung äußerst selten. Wohl aber kann es zu Seng- und Schmorschäden kommen.

Häufiger sind Fahrzeugbeschädigungen durch umstürzende Bäume oder abbrechende Äste nach Blitzeinschlag. Auch für solche Schäden kommt die Teilkasko auf, nicht jedoch für Unfälle, die z. B. infolge eines Verreißens des Steuers aufgrund eines Blitzes entstehen. In solchen Fällen mangelt es an der Unmittelbarkeit des Blitzschlages, da sie letztlich auf einer menschlichen Handlung beruhen.

Überschwemmung

Von einer Überschwemmung spricht man immer dann, wenn erhebliche Mengen Wasser nicht auf normalem Wege abfließen, sondern Gelände überfluten, die sonst nicht vom Wasser in Anspruch genommen werden.

Bricht also ein Deich oder schwellen Bäche oder Flüsse plötzlich derart stark an, dass ansonsten trockene Gebiete unter Wasser stehen, sind daraus am Fahrzeug entstehende Schäden über die Teilkasko versichert.

Immer wieder kommen Fälle vor, in denen Personen ihr Kfz bei Ebbe am Strand parken, um es nach der Rückkehr von einem Spaziergang bestenfalls noch am aus dem Meer herausragenden Dach wieder zu erkennen. Da solche Gebiete im Wechsel der Gezeiten alle 12 Stunden vom Wasser eingenommen werden, ist dies keine Überschwemmung im Sinne der Teilkasko. Wurden die Fahrzeugbesitzer - etwa vor einem absehbaren Hochwasser - dazu aufgefordert, ihre Pkws aus einem Gebiet zu räumen, und kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, ist ebenfalls eine Leistung aus der Teilkaskoversicherung ausgeschlossen.

Ist Ihr Fahrzeug von einer Überschwemmung betroffen, so dass sich Wasser bereits im Innenraum oder Motorraum befindet, sollten Sie auf alle Fälle vermeiden, die Zündung zu betätigen oder gar den Motor zu starten. Schäden an der empfindlichen Elektronik können z. B. zu einer Auslösung der Airbags führen. Verbliebenes Wasser in der Luftansaugung oder dem Filter kann eine Zerstörung des Motors zur Folge haben. Hier ist ein Abschleppen in eine unserer Fachwerkstätten ratsam.

Beim Produkt Klassik sind zusätzlich entstandene Schäden durch eine Schneelawine enthalten. Eine Schneelawine ist definiert als das Abrutschen einer größeren Menge Schnees von einem Berg oder Hang. So genannte Dachlawinen fallen nicht darunter.

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