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Was kann die Kaskoversicherung nicht versichern?

Eine Entschädigung wird grundsätzlich ohne Rücksicht darauf geleistet, ob Sie ein Verschulden am Schaden trifft. Wir zahlen allerdings nicht, wenn Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben.

Wir sind also z. B. dann von der Verpflichtung zur Entschädigungsleistung teilweise frei,

  • wenn das Fahrzeug mangels ausreichender Sicherung entwendet oder unerlaubt durch fremde Personen gebraucht wird, z. B. weil das Fahrzeug unverschlossen, das Lenkradschloss nicht eingerastet oder der Autoschlüssel im Fahrzeug verblieben ist,
  • wenn das Fahrzeug in nicht verkehrssicherem Zustand gebraucht wird und es dadurch zu einem Unfall kommt,
  • bei Fahruntüchtigkeit (z. B. Trunkenheit am Steuer, Übermüdung) des Fahrers,
  • bei unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle (Unfallflucht),
  • bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben bei der Schadenmeldung.






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