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Was passiert, wenn Sie einen anderen mit Ihrem Fahrzeug schädigen?

Im Schadenfall ist es besonders wichtig, dass Sie uns möglichst rasch über das Unfallgeschehen informieren. Der Geschädigte hat nämlich in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung – anders als bei vielen anderen Versicherungen – einen Direktanspruch gegen uns. Das bedeutet, er kann seinen Schaden von uns ersetzt verlangen, ohne Sie vorher zu fragen.

Unsere Aufgabe ist es zu prüfen, ob und in welcher Höhe die Ansprüche des Geschädigten berechtigt sind. Hierfür sind Ihre detaillierten Angaben wichtig.

Berechtigte Ansprüche gleichen wir aus, unberechtigte lehnen wir ab. Beantragt der Geschädigte gegen Sie oder uns einen gerichtlichen Mahnbescheid oder erhebt er Klage vor einem Zivilgericht, sorgen wir für die Vertretung unserer gemeinsamen Interessen durch einen kompetenten Rechtsanwalt. Die dadurch entstehenden Kosten tragen ebenfalls wir.









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