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Die HDI Kraftfahrthaftpflichtversicherung

Als Kfz-Halter sind sie gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit der Schadenersatz für das Unfallopfer garantiert ist und Sie als Schadenersatzpflichtiger den angerichteten Schaden nicht selbst zahlen müssen.

Wer ist versichert?

  • Sie als unser Kunde
  • der Halter, das ist derjenige, auf den das Auto zugelassen ist
  • auch ein abweichender Eigentümer und
  • der Fahrer

Was ist versichert?

Versichert ist das im Versicherungsschein benannte Kraftfahrzeug.

Bis zu welcher Höhe sind Sie versichert?

In der Kraftfahrthaftpflichtversicherung können Sie zwischen folgenden Deckungssummen auswählen:

  • Gesetzliche Mindestdeckungssumme (2,5 Mio. Euro)
  • Deckungssumme 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die von Ihnen vereinbarte persönliche Deckungssumme entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungspolice.

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