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Wichtige Hinweise bei Reisen ins Ausland und Auslandsschäden

Bei einem Unfall im Ausland ist grundsätzlich zu beachten: Der Unfall sollte immer von der Polizei aufgenommen werden. Unterschreiben Sie nur Schriftstücke und Erklärungen, die in einer Sprache abgefasst sind, die Sie in Wort und Schrift beherrschen. Füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallbeteiligten in jedem Fall den Europäischen Unfallbericht aus. Die einzelnen Positionen haben in allen Sprachen die gleiche Bedeutung.

Ihr ständiger Begleiter – die Grüne Karte!

Führen Sie bei Auslandsreisen immer die Grüne Karte mit. Sie gilt als internationaler Versicherungsnachweis und enthält wichtige Angaben für die Schadenregulierung. Sie erhalten diese bei Ihrer HDI Geschäftsstelle oder online.

Die Unfalldaten gleich vor Ort festhalten - der Europäische Unfallbericht

Neben der "Grünen Karte" sollten Sie auch den "Europäischen Unfallbericht" auf einer Reise mitnehmen. Die Formulare sind europaweit einheitlich in der jeweiligen Landessprache verfasst. So können alle wichtigen Unfalldaten gleich vor Ort vermerkt und festgehalten werden.

Was, wenn Sie einen anderen geschädigt haben?

Wenden Sie sich auch bei einem Schaden im Ausland bitte umgehend telefonisch an Ihren zuständigen HDI Schaden-Service. Der geschädigte Ausländer kann sich zur Regulierung seines Schadens an das Grüne Karte Büro seines Heimatlandes wenden. mehr dazu

Was ist mit den eigenen Ansprüchen?

Eigene Schadenersatzansprüche sind von Ihnen bei dem Versicherer des ausländischen Kfz-Halters anzumelden. Bei einem Unfall in einem Land der Europäischen Union, ferner in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island können Sie dies bei dem in Deutschland ansässigen Schadenregulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers tun. Bei der Ermittlung des zuständigen Versicherers bzw. seines Regulierungsbeauftragten hilft Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer, Tel. 0180 2 5026 (6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG, max. 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen).

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