Eine Haftpflichtversicherung, die sämtliche Haftpflichtfälle umfasst, gibt es nicht. Daher gibt es einige grundsätzliche Ausschlüsse. Danach sind u. a. Schäden ausgeschlossen,
- die Sie mitversicherten Angehörigen zufügen, oder Schäden, die diese Angehörigen Ihnen zufügen.
- die vorsätzlich verursacht werden.
- die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges entstehen.
- an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen.
- die in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen.