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Hinweise im Schadenfall

Damit wir Ihnen im Schadenfall schnell helfen können, ist es wichtig, dass Sie Folgendes beachten:

  • Bitte melden Sie jeden Schaden sofort, spätestens innerhalb einer Woche.
  • Schildern Sie bitte die genauen Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, und bewahren Sie beschädigte oder zerstörte Gegenstände nach Möglichkeit auf.
  • Bitte erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie erlassenen Mahnbescheid und benachrichtigen Sie uns unverzüglich.
  • Benachrichtigen Sie uns bitte auch, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, Sie Prozesskostenhilfe beantragt haben oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
  • Das gleiche gilt im Fall eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens.
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