Sicher ist sicher
Die TwoTrust Klassik Privatrente eignet sich insbesondere für sicherheitsorientierte Kunden.
Sie bietet Ihnen hohe garantierte Leistungen.
Hohe Flexibilitäten sowohl in der Anspar- wie auch in der Ablaufphase sowie die Möglichkeit, eine ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsversorgung einzuschließen, machen die TwoTrust Klassik Privatrente besonders attraktiv.
Die Argumente sprechen für sich
- ·Keine Gesundheitsprüfung bei Antragsaufnahme (wenn keine Zusatztarife vereinbart)
- ·Hohe garantierte Leistungen kombiniert mit attraktiven möglichen Leistungen
- ·Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung
- ·Abgeltungssteuerfrei in der Ansparphase, steuerbegünstigt in der Leistungsphase (lediglich Ertragsanteilbesteuerung bei Rentenleistungen)
- ·Recht auf Sonderzahlungen von bis zu 40.000 EUR pro Jahr - damit auch als flexibles Instrument für die Anlage von Abfindungen und Erbschaften nutzbar
- ·Teilentnahmen ermöglichen bei Bedarf Zugriff auf das Kapital
- ·Prämienpausen machen die Altersvorsorge flexibel in allen Lebenslagen
- ·Flexible Gestaltung der Rentengarantiezeit, die sich bei einem vorzeitigem Rentenbeginn automatisch verlängert
- ·Einschluss einer hochwertigen Absicherung der Arbeitskraft (Berufsunfähigkeit) möglich
Extra leistungsstark: doppelte Rente* bei Pflegebedürftigkeit
Die Lebenserwartung steigt in Deutschland, ebenso die Zahl der pflegebedürftigen Menschen. Mit der TwoTrust Fondspolice Extra können Sie für diesen Fall im Alter finanziell vorsorgen:
- ·Denn bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit oder
- ·bei Demenz erhalten Sie im Rentenalter die doppelte Leistung*
- ·und das ein Leben lang.
Wenn es tatsächlich später darauf ankommt, haben Sie die notwendige finanzielle Basis. Und Sie machen auch Ihren Angehörigen das Leben leichter.
* Unter unveränderten Kalkulationsgrundlagen und den derzeit deklarierten Überschüssen (Deklaration 2013) verdoppelt sich die Altersrente bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit ab Rentenbeginn. Diese Verdopplung ist nicht garantiert. Wir garantieren bei Pflegebedürftigkeit jedoch eine Erhöhung der Altersrente um 50%.
Die solide Vorsorge
Mit der Aktiv-Rente erhalten Sie eine sichere Altersvorsorge.
Unsere Rente 1A bietet neben der Altersvorsorge auch die Absicherung der Hinterbliebenen.
Unsere Leistungen
- ·Lebenslange Zahlung einer monatlichen Altersrente oder Zahlung einer einmaligen Kapitalabfindung
- ·Beitragsrückgewähr bei Tod vor Altersrentenbeginn
- ·Auf Wunsch Rentenversicherung mit Berufunfähigkeitsabsicherung
Ihre Vorteile
- ·Keine Gesundheitsprüfung bei Antragsannahme
- ·Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung
- ·Abgeltungssteuerfrei in der Ansparphase, steuerbegünstigt in der Leistungsphase (lediglich Ertragsanteilbesteuerung bei Rentenleistungen)
- ·Leistungserhöhung durch Überschussbeteiligung
Warum kann ein zusätzlicher Rentenbaustein für Sie interessant sein?
- ·weil die gesetzliche Rentenversicherung in der Vergangenheit stetig Leistungskürzungen vorgenommen hat und voraussichtlich auch künftig weiter vornehmen wird
- ·weil ein Rentenbezug vor erreichen der Regelaltergrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zu reduzierten Leistungen führt
- ·weil sich die spätere Altersrente um den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung reduziert
- ·weil im Rentenalter gewohnte Sonderzahlungen wie z. B. das Urlaubsgeld wegfallen
All das sind Gründe, die einen zusätzlichen Rentenbaustein interessant machen. Diesen zusätzlichen Rentenbaustein gibt es für Sie bei uns zu günstigen Konditionen.
Die Vorteile der Rentenversicherung für Sie auf einen Blick
- ·Garantierte Altersrente bei Erleben des Rentenbeginns auf Lebenszeit
- ·Zusätzliche Rentengarantiezeit
- ·Auf Wunsch Kapitalzahlung an Stelle der Altersrente
- ·Leistungserhöhung durch Überschussbeteiligung
- ·Beitragsrückerstattung bei Tod vor Altersrentenbeginn
- ·Mit Recht auf regelmäßige Erhöhung des Beitrages ohne Gesundheitsprüfung (Dynamik)
- ·Auf Wunsch um Rentenzahlung und / oder Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ergänzbar
Garantierte Rentenzahlung bei Altersrentenbeginn auf Lebenszeit
Bei Erleben des vereinbarten Altersrentenbeginns erhalten Sie die vereinbarte, garantierte monatliche Altersrente. Ihre Altersrente erhöht sich bis zum Altersrentenbeginn noch um die anfallenden Überschussanteile. Auch nach/ab Altersrentenbeginn erhöht sich die Rente noch weiter durch zusätzlich anfallende Überschussanteile. Ihre Altersrente erhalten Sie auf Lebenszeit gezahlt, mindestens aber für die angegebene Rentengarantiezeit. Diese Rentengarantiezeit gibt Ihnen die Gewissheit, dass im vorzeitigen Todesfall keine Leistungen verloren gehen können; denn bei Tod innerhalb der Rentengarantiezeit werden die Leistungen in voller Höhe weitergezahlt.
Auf Wunsch einmalige Kapitalzahlung
An Stelle der Altersrente können Sie sich auch bis einen Monat vor Altersrentenbeginn für eine einmalige Kapitalauszahlung entscheiden. Auch diese Kapitalzahlung erhöht sich um die Leistungen aus der Überschussbeteiligung
Beitragsrückgewähr bei Tod vor Altersrentenbeginn
Sollten Sie den Altersrentenbeginn nicht erleben, so wird der auf die Versicherung der Altersrente entfallende Anteil der bis zum Zeitpunkt Ihres Todes gezahlten Tarifbeiträge erstattet. Dieser Betrag kann sich je nach gewählter Form der Überschussbeteiligung noch erhöhen.
Steuerliche Förderung
Die späteren Altersrenten werden nach derzeit geltendem Steuerrecht wie gesetzliche Renten behandelt und unterliegen nur zu einem geringen Teil der Besteuerung (mit dem sog. Ertragsanteil der Rente); sie bleiben also weitgehend steuerfrei.
Dynamisches Gestaltungsrecht
Sie haben das Recht auf die regelmäßige Erhöhung des Beitrages in dem im Versicherungsschein beschriebenen Umfang. Diese Aktualisierung des Versicherungsschutzes erfolgt ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Die Anpassungen erfolgen nach einem fest vereinbarten Erhöhungsmodus. Vor jeder planmäßigen Erhöhung erhalten Sie eine Benachrichtigung über den aktualisierten Versicherungsschutz und der neue Beitrag. Sie können dann wählen, ob Sie die angebotene Erhöhung in diesem Umfang vornehmen möchten.
Flexible Ablaufphase
Ihre Rentenversicherung ist mit einer flexiblen Ablaufphase ausgestattet. Hierdurch haben Sie die Möglichkeit, in den letzten Versicherungsjahren vor dem vereinbarten Beginn der Altersrente jederzeit über den vollen erreichten Wert Ihrer Versicherung frei zu verfügen.
Ohne Gesundheitsprüfung (wenn keine Leistungen bei Berufsunfähigkeit mitversichert werden)
Bei Antragstellung Ihrer Altersrente sind keine Gesundheitsfragen zu beantworten, sofern keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit mitversichert werden.
Berufsunfähigkeit – Ihr Risiko
Unabhängig davon, ob Sie nun Arbeitnehmer oder Unternehmer sind, Ihre Arbeitskraft ist das Kapital, mit dem Sie Ihren Lebensstandard finanzieren und für die Zukunft vorsorgen.
Alle Erwerbstätigen haben aber eines gemeinsam: Sie können ihre Arbeitskraft - zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit - ganz oder teilweise verlieren. Und meistens führt dieser Einschnitt auch zu finanziellen Einbußen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung EGO kann Ihnen zwar keinen Schutz gegen den Verlust der Arbeitskraft bieten, aber EGO kann Sie vor den finanziellen Folgen bewahren.
Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
- ·Rente bei Berufsunfähigkeit (volle vertragliche Leistungen bereits ab 50 %-iger Berufsunfähigkeit).
Die Rentenleistung dient zur Sicherung des Lebensstandards bei Berufsunfähigkeit. Die Rente erhalten Sie für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Ende der Rentenzahlungsdauer. - ·Beitragsbefreiung für die Gesamtversicherung
Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit entlastet Sie von der Beitragszahlung während der vereinbarten Dauer. Sie sichert Ihnen alle garantierten Leistungen der Hauptversicherung.
Ihre weiteren Vorteile
- ·Keine Frist zur Meldung der Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung EGO kennt keine Meldefristen. Und wo keine Meldefristen eingehalten werden müssen, hat selbst eine sehr spät vorgenommene Mitteilung über den Eintritt der Berufsunfähigkeit keinen Einfluss auf unseren Leistungsbeginn.
- ·Nichtbefolgung von ärztlichen Anordnungen
Grundsätzlich ist es Ihre persönliche Entscheidung, den ärztlichen Anordnungen - zum Beispiel besondere Therapien, Operationen - zur Minderung einer Berufsunfähigkeit nachzukommen. Allerdings kann - was marktüblich ist - verlangt werden, dass einfache Maßnahmen der medizinischen Grundversorgung, wie z.B. das Tragen einer Brille, ergriffen werden.
- ·Taggenaue Abrechnung der Leistungen
Sie erhalten - auch rückwirkend - immer ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit (Ausnahme bei einer vereinbarten Karenzzeit) die versicherten Leistungen.
- ·Dauer der Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn nach ärztlicher Prognose mit einer voraussichtlichen Dauer von wenigstens 6 Monaten zu rechnen ist. Selbst wenn Art und Umfang der Gesundheitsstörungen eine Berufsunfähigkeit von voraussichtlich 6 monatiger Dauer nicht erwarten lassen oder der Nachweis über die zeitliche Prognose nicht erbracht werden kann, so liegt eine Berufsunfähigkeit dennoch vor, wenn sie mindestens 6 Monate bestanden hat. In beiden Fällen gilt die Berufsunfähigkeit mit dem ersten Tag des 6-Monatszeitraum als eingetreten.
- ·Umfassende Sicherheit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung EGO bietet rund um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz. Weiterhin kennt EGO nur wenige Leistungsausschlüsse. Sogar das Strahlenrisiko ist mitversichert, sofern es sich nicht um Strahlen infolge Kernenergie im Katastrophenfall handelt.
- ·Keine Anzeige bei Berufswechsel
Bei uns brauchen Sie während der Vertragsdauer eine Änderung der beruflichen Tätigkeit von sich aus nicht anzuzeigen.
- ·Ein wichtiges Thema: Verweisung
Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit verzichten wir - unabhängig von Alter und Beruf - auf jede Form der Verweisung. Für die Beurteilung ist ausschließlich der Beruf maßgeblich, den Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübt haben, und zwar so, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Im Klartext bedeutet das: Sicherheit! Im Fall der Fälle erhalten Sie die vereinbarte Leistung ohne langes "Hin" und "Her", denn wir verweisen Sie nicht auf eine andere Tätigkeit, die Sie aufgrund Ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse ausüben könnten oder die Sie bereits ausüben. Nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit können wir - was wiederum marktüblich ist - in gewissen Abständen die Voraussetzungen für den weiteren Leistungsbezug überprüfen. Sofern dann eine neue berufliche Tätigkeit aufgrund neu erworbener Fähigkeiten und Kenntnisse ausgeübt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Leistung eingestellt werden. Wir leisten aber auf jeden Fall weiter, wenn die neue Berufstätigkeit Ihrer - vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erreichten - Lebensstellung nicht entspricht. Einzelheiten können Sie den Versicherungsbedingungen sowie den Erläuterungen und Hinweisen entnehmen.
Angemessene Versorgung
Die Versorgung für den Fall der Berufsunfähigkeit sollte immer in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen. Je nach Tätigkeit ist die Angemessenheit i.d.R. dann gewahrt, wenn die beantragte monatliche Berufsunfähigkeitsrente ca. 60% der mtl. Bruttoeinkünfte aus Arbeitseinkommen (einschließlich vorhandener privater Berufsunfähigkeitsabsicherungen) nicht übersteigt.
Altersvorsorge ganz direkt
Sie erwarten eine größere Summe z. B. aus einer ablaufenden Kapital-Lebensversicherung, fällig werdenden Festgeldern oder Sparverträgen oder vielleicht sogar eine Erbschaft?
Wer mit einem größeren Geldbetrag eine sofort wirksame Ergänzung seiner Altersbezüge möchte, für den ist die lebenslange Sofort-Rente eine interessante Kapitalanlage.
Die Argumente sprechen für sich
- ·Keine Gesundheitsprüfung bei Antragsannahme
- ·Sofortiger Rentenbeginn
- ·Lebenslange Rentenzahlung
- ·Weitgehend steuerfreie Rentenzahlungen
- ·Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge
- ·Leistungserhöhung durch Überschussbeteiligung
- ·Wahlweise Einschluss eines Hinterbliebenenschutzes